Wie funktioniert ein Nachteilsausgleich?
Nachteilsausgleich
Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf darf beim schulischen Lernen, bei Prüfungen und bei Leistungsermittlungen (Klassenarbeiten, Tests, Lernzielkontrollen) aufgrund ihrer Behinderung oder Beeinträchtigung kein Nachteil entstehen. Dieser Anspruch leitet sich aus Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes und aus § 48 des Schwerbehindertengesetzes ab. Er erfordert die besondere Fürsorge der Schule im täglichen Schulleben in und außerhalb von Unterricht.
Die Gewährung eines Nachteilsausgleichs ist in allen Schulformen möglich. Sie erfolgt auf Antrag der Erziehungsberechtigten und / oder auf Empfehlung der betreuenden Lehrkraft. Der Nachteilsausgleich wird durch Beschluss der Klassenkonferenz gewährt.
In den Schulgesetzen der einzelnen Bundesländer ist dies für einzelne Beeinträchtigungen weitgehend berücksichtigt. Eine Sammlung der jeweiligen Vorschriften, aktuellen Entwicklungen und Fallbeispiele finden Sie unter den Links zu den einzelnen Bundesländern.
Anhand von Anregungen von Kolleginnen und Kollegen aus Weiterbildungen möchten wir Ihnen diese zur Verfügung stellen. Gern können Sie uns kontaktieren, um weitere, evtl. von Ihnen in bestimmten Situationen angewandte Nachteilsausgleiche mit in die Diskussion einzubringen.
Empfehlungen zu Förderung / Schulischer Nachteilsausgleich
Quelle: Sozialverband VdK Sachsen e.V.
Nachteilsausgleiche für (chronisch) kranke Schüler_innen
Nachteilsausgleiche bei Schwierigkeiten im Bereich Lernen
Nachteilsausgleiche bei Schwierigkeiten im Bereich Sprache
Nachteilsausgleiche bei Schwierigkeiten im Bereich emotionale und soziale Entwicklung
Nachteilsausgleiche bei Schwierigkeiten im Bereich geistige Entwicklung
Nachteilsausgleiche bei Schwierigkeiten im Bereich körperliche und motorische Entwicklung
Nachteilsausgleiche bei Schwierigkeiten im Bereich Sehen
Nachteilsausgleiche bei Schwierigkeiten im Bereich Hören
Nachteilsausgleiche bei Autismus
Hinweise zum Nachteilsausgleich bei LRS
Quelle: LegaKids Stiftung, Ratgeber für Eltern, Lehr- und Förderkräfte rund um das Thema Lesen und Schreiben